Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen BTS Bild- und Tontechnik Manfred Schmäling GmbH (nachfolgend BTS genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von BTS in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt).

Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von unseren Bedingungen sowie mündliche, telegrafische oder telefonische Festlegungen durch Vertreter oder Beauftragte von uns bedürfen, um bindend zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Mieter erklärt sich mit der Abspeicherung und der Auswertung von Bestelldaten durch BTS einverstanden (§ 26 BDSG).

Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von BTS sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch BTS bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.
  2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung bzw. Lieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe bzw. Rückholung der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.
  3. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes zustande.

Gewährleistung und Haftung

BTS verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von BTS oder bei Anlieferung.

Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. BTS ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
  2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt BTS zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
  3. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlich am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Mieter ist auf unser Verlangen verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages, den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Rechnung wieder herzustellen.
  4. Angebrachte Erkennungszeichen, Seriennummern oder Prüfzeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
  5. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, BTS den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert BTS zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilzubehör und Verpackungen, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
  6. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist BTS hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    Verzögert sich das Eintreffen des Mietgegenstandes über die ursprünglich vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend weiterberechnet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, BTS den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
    Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung.

Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. Punkt 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist BTS nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist BTS zum Austausch oder zur

Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

Untervermietung/Weitergabe

Einer Untervermietung der Geräte an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters kann widersprochen werden.

Erfolgt dennoch eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte, ist BTS berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.

Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass BTS die Funktion der Mietsachen überwacht, hat BTS die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere:

  1. kann BTS die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.
  2. BTS kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen BTS herzuleiten.
  3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

Schadensersatz

  1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von BTS beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von BTS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von BTS.
  2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Scheinwerfern usw.) ohne Fachpersonal von BTS wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
  3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter Punkt 5. genannten Haftungsbeschränkungen.

Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist BTS auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt BTS die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

Preise / Zahlungen

  1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. BTS behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
  2. Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Miettermin bei BTS eingegangen sein.

Erfolgt der Rücktritt später, fallen folgende Stornierungskosten an:

bis 21 Tage vor Mietbeginn: 20% vom Auftragswert

bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% vom Auftragswert

bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80% vom Auftragswert

weniger als 3 Tage: 100% vom Auftragswert

Entstandene Kosten für Fremdleistungen sind zusätzlich zu erstatten.

  1. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann BTS ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von BTS bleiben unberührt.
  2. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenforderungen,

bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, bleibt die gelieferte Handelsware Eigentum von BTS (§ 455 BGB).

Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BTS und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.